Der Denkmalschutz kann bei der Sanierung von Gebäuden zu einer großen Herausforderung werden. Als ernanntes Kulturgut soll es die eigene Geschichte und die seines Standortes „erzählen“ und erhalten.
Und damit dies unverfälscht erfolgt, trägt die Ernennung zum Denkmalschutz wesentlich dazu bei. Geschützte Denkmäler dürfen baulich nicht verändert werden, was ihren Erhalt, etwa durch Renovierung, nicht immer leicht macht.
Wie denkmalgeschützte Bereiche aus Holz trotz Auflagen dennoch aufgearbeitet werden können, möchten wir an einem Auftrag in Bochum zeigen. Anfang der 90er Jahre ist eine neogotische Villa – einst Wohnort des Amtsvorstehers – zum Denkmal erklärt worden. In den vergangenen Monaten haben aufwendige Renovierungsarbeiten stattgefunden, an der auch wir beteiligt waren.
Herausforderungen bei der Renovierung denkmalgeschützter Treppen
Die Kriterien für die Renovierung der denkmalgeschützten Holztreppe in der Villa konnten wir durch das Sandstrahlverfahren einhalten und erfüllen. Die Probe an der unteren Stufe und der Sprosse im Geländer zeigte, dass beim Sandstrahlen weder die Substanz des Holzes noch seine Form verändert wird.
Die Herausforderung bei der Treppenrenovierung lag zum Großteil an den unterschiedlichen Holzarten, die damals verbaut worden sind. Je nach Härte und Struktur des Holzes mussten wir mit verschiedenen Körnungen und viel Sorgfalt sandstrahlen. So haben wir den Lack aller Tritt- und Setzstufen, die Sprossen des Geländers und die Treppenwangen aufgearbeitet und das ursprüngliche Holz freigelegt. Damit die Treppe wieder glänzt und das Holz geschützt bleibt, haben wir Hartwachsöl aufgetragen.
Die alten Dielenböden in den Fluren und Zimmern haben wir gleich mit saniert. Die Dielen konnten wir wie immer abschleifen und ebenfalls mit Hartwachsöl beschichtet. Auch wenn der Auftrag durch die Auflagen des Denkmalschutzes etwas länger gedauert hat, hatten wir wieder viel Freude bei der Arbeit. Das Ergebnis ist immer wieder die schönste Belohnung.